AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Bestellungen
1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung stellen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die rechtliche Grundlage der gesamten laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns dar. Sie gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen durch uns, auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Eines besonderen Widerspruchs gegen diese durch uns bedarf es nicht. Mit Auftragserteilung an uns, spätestens mit Annahme unserer Leistung, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch uns gilt nicht als Anerkennung der Vertragsbedingungen des Kunden.
2. Alle Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden kommen nur durch schriftliche Bestätigung zustande und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
3. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, Prospekt- und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, Ausführung und technische Daten der zu liefernden Ware abzuändern, insbesondere zu verbessern, soweit die Veränderung dem Kunden zumutbar ist.
4. Bestellungen des Kunden, die durch firmenmäßige Zeichnung auf dem von uns übermittelten Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu erfolgen haben, werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung und Leistung angenommen. Der Kunde ist an sein Vertragsangebot 30 Tage gebunden. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen, oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Preise, Zahlung, Lieferung
1. Unsere Preise bleiben zwei Monate ab Absendung der Auftragsbestätigung verbindlich. Ändern sich danach bis zum Lieferzeitpunkt unsere Gestehungskosten, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Löhne, Gehälter etc., so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk Wien exklusive Umsatzsteuer, ohne Transportkosten und jegliche Nebenleistungen. Sämtliche zusätzliche Aufwendungen, wie zB Verpackung, Verladung, Verzollung, Abgaben und Steuern trägt der Kunde. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung von uns zurückgenommen.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch im Fall der Lieferung durch uns frei Bestimmungsort mit eigenem oder fremdem Fahrzeug. Für Transportschäden haften wir nur, wenn wir diese aufgrund vorsätzlichen oder kraß grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten haben. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum unabhängig vom Eingang der Ware oder vom Zeitpunkt der Verarbeitung bar oder per Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Allfällig gewährte Preisnachlässe gelten nur unter der Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung. Bei Verzug auch nur mit einem Teil des Rechnungsbetrages gilt daher der jeweilige Listenpreis als vereinbart und ab dem ersten Verzugstag als fällig abzüglich allfälliger bis dahin geleisteter Teilbeträge. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall, dass nach vollständiger und fristgerechter Zahlung ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet wird und die erfolgte Zahlung vom Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten wird. Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist Wien. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über den bezahlten Betrag verfügen können. Wechsel und Schecks können nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber übernommen werden. Sie gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, Wechsel und Schecks jederzeit zurückzugeben und sind jedenfalls berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Kunde.
4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz iSd § 1 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, mindestens aber 12 % p.a., verrechnet. Bei Verzug auch mit nur einer Zahlung wird der gesamte offene Saldo des Kunden aus diesem oder anderen Geschäften sofort und abzugsfrei zur Zahlung an uns fällig. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens zuzüglich Verzugszinsen verrechnet. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt der Kunde, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
5. Weiters sind wir bei Verzug des Kunden mit Zahlungen oder seinen sonstigen Leistungen – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, unsere Lieferungen bzw. Leistungen aus diesem oder anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15 % des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw einzubehalten. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zusätzlich zu ersetzen.
6. Umstände, welche unsere Leistung oder die Lieferung behindern, erschweren oder gefährden, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung teilweise oder ganz abzulehnen, ohne daß dem Kunden daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Bereits erbracht (Teil-) Leistungen sind uns nach unserer Wahl zu bezahlen oder frachtfrei zurückzustellen.
7. Wir sind jedenfalls berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und für die jeweils erbrachte Leistung entsprechende Teilfakturen zu legen. Erst nach deren Bezahlung sind wir verpflichtet, die restlichen Leistungen zu erbringen.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Forderungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. Die Übertragung oder Verpfändung von Rechten und Forderungen des Kunden gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, die zu Lieferverzug führen, berechtigen uns, entweder vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten, oder die Lieferfrist den Umständen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag seitens des Kunden sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Liefer- und Leistungsverzug, der von uns zu vertreten ist, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden mit eingeschriebenem Brief gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens einem Monat zulässig.
10. Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal durchgeführt und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den jeweils üblichen Sätzen, sofern beim Vertragsabschluß nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises bzw. des Lieferscheins die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware.

§ 3 Haftung, Gewährleistung
1. Eine Haftung für allfällige Schäden des Kunden aufgrund einer Vertragsverletzung durch uns, gleichgültig ob es sich hierbei um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt, ist außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, wobei die Beweislast dafür auch hinsichtlich des Verschuldens beim Kunden liegt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von mittelbaren Schäden sowie solchen aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage und Benutzung (wie z.B. in Montageanleitungen enthalten) ist jede Haftung ausgeschlossen.
2. Die in Katalogen, Prospekten udgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung von uns ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden, können keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche abgeleitet werden. Beschaffenheitsangaben und sonstige technische Angaben sind unverbindlich. Wir sind, soweit dies vertretbar ist, zur Änderung der technischen Daten der zu liefernden Ware bzw. der zu erbringenden Leistung berechtigt. Etwaige Beratungen oder Empfehlungen unsererseits sind als unverbindliche Richtlinien zu verstehen und befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur Überprüfung hinsichtlich des geplanten Verwendungszweckes.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Gefahrübergang; dies gilt auch für Geräte, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Kunde hat bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches nachzuweisen, daß der Mangle bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Im Falle eines Sachmangels erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl ausschließlich durch Verbesserung oder Ersatzlieferung. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung und sind gesondert zu vergüten. Die Gewährleistung für im Rahmen von Dienstleistungen erbrachte Leistungen beschränkt sich unter Ausschluß weitergehender Ansprüche auf die Beseitigung dieser Mängel. Für die im Rahmen der Dienstleistung verwendeten (Austausch-)Teile beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate; der diesbezügliche Umfang der Gewährleistung ist beschränkt auf unentgeltliche Reparatur bzw. den Austausch der erforderlichen Teile. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis zurückgeschickt werden.
4. Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Montageerfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien und dergleichen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Bei Reparatur-, Umbau oder Änderungsarbeiten an alter oder fremder Ware sowie bei Verkauf gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewährleistung.
5. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Abs. 3 genannten Frist.
6. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns – sofern solche nach den vorstehenden Bestimmungen überhaupt bestehen – verjähren jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wurden.
7. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nur, wenn der Kunde uns Mängel spätestens drei Tage nach Übernahme der Ware bzw. geheime Mängel spätestens acht Tage nach deren Entdeckung schriftlich mitteilt und nachweist. Wenn Waren unmittelbar an Dritte versandt werden, beginnen die Fristen für die Untersuchung und Rügeverpflichtung mit Einlangen der Ware beim Dritten. Die Mängelrüge berührt die Zahlungsverpflichtung des Kunden und die übrigen Vereinbarungen nicht.
8. Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest durch krasses grob fahrlässiges Verhalten verschuldet worden ist.
9. Wir übernehmen keine Haftung für den Fall, daß uns aufgetragene Sonderanfertigungen einen Eingriff in fremde Patent-, Marken-, Musterschutz-, Verlags-, Vervielfältigungs- oder sonstige Rechte darstellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Fall solcher Ansprüche von Dritten schad- und klaglos zu halten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser ausschließliches Eigentum und dürfen vom Kunden nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb veräußert werden. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden eine Verpfändung der Ware oder Abtretung der Forderung aus deren Weiterverkauf nicht gestattet, sondern er bietet uns bereits jetzt zur Sicherstellung aller Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung die Abtretung der Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer an. Die Abtretung erstreckt sich auf den Wert unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, dieses Anbot gilt mit Übergabe der Ware als angenommen. Der Kunde ist zur Einziehung seiner Forderung gegen seinen Abnehmer nur solange befugt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Wir sind berechtigt zu verlangen, daß der Kunde seinen Abnehmer mit eingeschriebenem Brief davon verständigt, daß seine Forderung an uns abgetreten wurde und Zahlung in der Höhe des abgetretenen Betrages mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden kann.

§ 5 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Subsidiär zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die einschlägigen Ö-Normen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort ist Wien, der Gerichtsstand Wien Innere Stadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung als vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen insoweit Geltung, als sie nicht in Widerspruch zu zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes stehen.